Was kostet ein Kindergartenplatz?

 

Nachfolgend finden Sie unsere Beitragsordnung für das

Kindergartenjahr August 2010 – Dezember 2011.

 

Beitragsordnung 2012

 

Die Beitragsordnungen werden jährlich durch die Stadt neu berechnet,

wobei die oberen Regelbeitragsstufen (r04- r01) aus den Betriebskosten

aller Oldesloer Kindergärten berechnet werden und die Sozialbeitragsstufen

(s19 – s01) auf den Betriebskosten der Stoppelhopser-Einrichtungen basieren.

 

Wenn Sie wissen möchten, was Sie z.B. für einen 6-Stunden Platz bezahlen,

gilt erst einmal der Monatsbeitrag r04 in der Spalte für 6 Stunden.

Dieses ist jedoch der Beitrag, wenn Sie keine Zuschüsse der Stadt

Bad Oldesloe erhalten.

 

Um einen Zuschuss der Stadt zu erhalten, müssen Sie den unten als PDF-Datei

hinterlegten Zuschussantrag ausfüllen und bei der Stadt Bad Oldesloe abgeben.

Von Ihrem Nettogehalt werden dann viele Nebenkosten und Freibeträge für

Familienmitglieder abgezogen und die so genannte Einkommensüberschreitung berechnet.

 

Hiernach werden Sie dann von der Stadt in die Stufen r04 bis s01 eingestuft.

In der Beitragsordnung finden Sie eine Spalte mit den „Einkommensüberschreitungen

in einem Haushalt mit 2 Personen“. Hier können Sie in etwa sehen, wie die

Einkommensstaffelungen sind.

 

Wichtig! Die Euro-Beträge in der Liste sind nicht Ihr Nettoeinkommen,

sondern benennen das, was übrig bleibt, wenn von Ihrem Nettogehalt die

Nebenkosten und Freibeträge abgezogen werden.

 

Alles klar?!  J

 

 

Antrag Teil 1 Stadt Bad Oldesloe

Antrag Teil 2 Stadt Bad Oldesloe

 

 

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