Was kostet ein
Kindergartenplatz?
Nachfolgend finden
Sie unsere Beitragsordnung für das
Kindergartenjahr
August 2010 – Dezember 2011.
Die Beitragsordnungen
werden jährlich durch die Stadt neu berechnet,
wobei die oberen
Regelbeitragsstufen (r04- r01) aus den Betriebskosten
aller Oldesloer
Kindergärten berechnet werden und die Sozialbeitragsstufen
(s19 – s01) auf den
Betriebskosten der Stoppelhopser-Einrichtungen basieren.
Wenn Sie wissen
möchten, was Sie z.B. für einen 6-Stunden Platz bezahlen,
gilt erst einmal der
Monatsbeitrag r04 in der Spalte für 6 Stunden.
Dieses ist jedoch der
Beitrag, wenn Sie keine Zuschüsse der Stadt
Bad Oldesloe
erhalten.
Um einen Zuschuss der
Stadt zu erhalten, müssen Sie den unten als PDF-Datei
hinterlegten
Zuschussantrag ausfüllen und bei der Stadt Bad Oldesloe abgeben.
Von Ihrem Nettogehalt
werden dann viele Nebenkosten und Freibeträge für
Familienmitglieder
abgezogen und die so genannte Einkommensüberschreitung berechnet.
Hiernach werden Sie
dann von der Stadt in die Stufen r04 bis s01 eingestuft.
In der
Beitragsordnung finden Sie eine Spalte mit den „Einkommensüberschreitungen
in einem Haushalt mit
2 Personen“. Hier können Sie in etwa sehen, wie die
Einkommensstaffelungen
sind.
Wichtig! Die
Euro-Beträge in der Liste sind nicht Ihr Nettoeinkommen,
sondern benennen das,
was übrig bleibt, wenn von Ihrem Nettogehalt die
Nebenkosten und
Freibeträge abgezogen werden.
Alles klar?! J
Antrag Teil 1 Stadt Bad Oldesloe
Antrag Teil
2 Stadt Bad Oldesloe